Das Ziel der Früherkennungsuntersuchungen ist es, Krebserkrankungen oder auch Vorstufen von Krebs in einem möglichst frühen Stadium zu erkennen, um damit rechtzeitig eine optimale Behandlung und Heilung zu gewährleisten.
Ab dem 20. Lebensjahr können Frauen einmal jährlich die gesetzliche Krebsvorsorge durchführen lassen.

Vor der Untersuchung wird zunächst eine gezielte Anamnese erhoben. Es wird gefragt, ob Zyklusstörungen, Schmerzen oder Ausflußbeschwerden bestehen. Entsprechende Symptome können bereits Hinweise auf eine gynäkologische Erkrankung sein.
Anschließend erfolgen eine Inspektion des äußeren Genitale, der Scheide, des Gebärmutterhalses sowie eine Tastuntersuchung des Unterleibes, um Veränderungen an den Eierstöcken oder der Gebärmutter zu erkennen. Zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs wird auch ein Krebsabstrich vom Gebärmutterhals entnommen, der anschließend im Rahmen der Zelldiagnostik in einem entsprechenden Labor weiter untersucht wird.
Ein wesentlicher Bestandteil der Krebsvorsorge ist auch die Untersuchung der Brust. Hierbei wird zunächst die Haut der Brüste und der Brustwarzen beurteilt. Durch ein sorgfältiges Abtasten sowie eine Untersuchung der Lymphknoten in den Achselhöhlen und oberhalb des Schlüsselbeins können mögliche Auffälligkeiten festgestellt und gegebenenfalls durch eine nachfolgende Diagnostik wie Ultraschall oder Mammographie weiter abgeklärt werden.
Da ab dem 50. Lebensjahr das Erkrankungsrisiko an Darmkrebs zunimmt, erfolgen ab diesem Alter zusätzlich eine Tastuntersuchung des Rektums (unterer Enddarm) sowie eine Untersuchung auf Blut im Stuhl durch einen Stuhlbriefchentest. Eine Darmspiegelung kann im Rahmen der gesetzlichen Vorsorge ab dem 55. Lebensjahr zweimal im Abstand von mindestens 10 Jahren durchgeführt werden.
Beendet wird die Untersuchung immer durch ein abschließendes persönliches Gespräch, in dem natürlich auch jederzeit weitergehende Fragen besprochen werden können.