Ärztliche Schweigepflicht |
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Als Arztpraxis unterliegen wir der Schweigepflicht, wir geben ohne ausdrückliche Genehmigung keinerlei Auskunft über unsere Patientinnen, Befunde, Behandlungen, Beratungsgespräche oder Verschreibungen. Das bedeutet, dass wir nur mit unseren Patientinnen darüber sprechen, nicht mit Angehörigen, Partnern oder Eltern. Wenn wir wegen eines Befundes anrufen, stellen wir uns nicht als Praxis vor, niemand muß erfahren, dass Sie uns besucht haben. Wir hinterlassen auch keine Befunde als Nachricht. Bitte haben Sie dafür Verständnis. |
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